Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Informationen zur AbtreibungVorsicht auf der Praxis-Website

Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis anbieten, sind nach der jüngsten Verurteilung einer hessischen Ärztin mitunter verunsichert: Welche Patienteninfos sind legal, für welche droht Strafe?

Auf ihrer Praxis-Webseite stellt die hessische Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel ihr Angebot transparent dar: Während unter der Überschrift “Allgemeinmedizin” EKG oder Lungenfunktionsuntersuchung gelistet sind, sind es unter “Frauengesundheit” etwa die Familienplanung – oder der Schwangerschaftsabbruch. Wer auf den dahinterliegenden Link klickt, kann Informationen per E-Mail anfordern.

Dafür muss Hänel nun 6.000 Euro Strafe zahlen, wie im Oktober das Landgericht Gießen bestätigt hatte (“Der Hausarzt” 18). Denn: Sie verstößt gegen Paragraf 219a.

Das umstrittene Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen. Für Ärzte, die wie Hänel ihre Patienten über Abtreibungen informieren wollen, wirft das jedoch Fragen auf: Wo läuft aus rechtlicher Sicht die Linie zwischen Aufklärung und Anpreisen?

Rechtslage: Nur ein sicherer Weg

Schwangerschaftsabbrüche bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche sind in Deutschland nach Paragraf 218 StGB straffrei – sofern unter anderem eine Beratung stattgefunden hat. Die Beratungsstellen werden aktuell von Pro Familia, Diakonie, DRK und donum vitae unterhalten; auch Frauenärzte bieten die Pflichtberatung an.

Aber: Der Arzt, der den Eingriff vornimmt, darf nicht zuvor beraten haben. Doch wie steht es um die von Ärzten zur Verfügung gestellten Infos? “Der Wortlaut des Paragrafen 219a StGB ist leider eindeutig”, meint Kai Wiegand, Fachanwalt für Medizinrecht.

Auf der sicheren Seite seien Ärzte nur, wenn derartige Veröffentlichungen zu Schwangerschaftsabbrüchen zumindest vorübergehend ganz von der Webseite genommen werden, betont er.

Ärzte auf dünnem Eis

Ein potenzielles Gegenargument könnte zwar der im Paragrafen betonte “Vermögensvorteil” liefern. Aber auch hier begeben sich Ärzte auf dünnes Eis. “Auch, wenn man ausschließlich sachlich informiert, könnte ein Richter die Auffassung vertreten, dass Hintergrund dieser Information zumindest auch ein wirtschaftliches Interesse ist”, so Rechtsanwalt Wiegand.

Eine Reform des Werbeverbots war bei Redaktionsschluss weiterhin nicht in Sicht. Bis hier Bewegung ins Spiel kommt, sollten Ärzte laut Wiegand daher zurückhaltend sein. “Solange es 219a gibt, werden die Gerichte ihn wohl auch anwenden (müssen).”

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.