Ärzte und Kliniken dürfen künftig im Internet angeben, dass sie Abtreibungen vornehmen. Weitere Infos zum Eingriff dürfen sie aber nicht geben, sondern nur auf offizielle Stellen – etwa Ärztekammern – verweisen. Der Bundestag hat Ende Februar die Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Das Bundeskabinett hatte dem Entwurf bereits Mitte Februar zugestimmt (“Der Hausarzt” 4/2019); der Bundesrat verzichtete darauf, zu dem umstrittenen Gesetzentwurf Stellung zu beziehen.
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