Elektronische PatientenakteePA: Einzelheiten zur Abrechnung beschlossen
Bevor die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) voraussichtlich im nächsten Jahr als Leistung in den EBM überführt wird, gibt es jetzt Einzelheiten, wie derzeit abzurechnen ist. Dabei gibt es einiges zu beachten.