Neues Kennwort für noch mehr Service
Das persönliche Beratungskennwort haben in den letzten Wochen die Hausärztinnen und Hausärzte bekommen, die aktuell an mindestens einem Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen oder in den letzten 24 Monaten teilgenommen haben.
Das Kennwort ist wichtig bei Auskünften, die personenbezogene Daten betreffen und wird seit Anfang Februar abgefragt. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Passwort für das Arztportal.
Grund für die Einführung des Beratungskennwortes ist eine stetige Erhöhung der Datenschutzstandards, wenn es um Personen- oder Gesundheitsdaten geht. Bei dem zugesandten Beratungskennwort handelt es sich um das Masterkennwort für die an der HZV teilnehmende Hausärztin oder den Hausarzt. Hiermit können alle Auskünfte erteilt werden.
Individuelle Freigaben bei Multikennwörtern
Aber das Kennwort kann noch viel mehr, zumindest für die Nutzerinnen und Nutzer des Arztportals. Sie können dort nämlich so genannte Multikennwörter vergeben, die dann beispielsweise von den Medizinischen Fachangestellten (MFA) der Praxis genutzt werden können, um Auskünfte einzuholen.
Es kann aber beispielsweise auch sinnvoll sein, dem eigenen Steuerberater ein Multikennwort zu geben, damit dieser für ihn wichtige Informationen beim Kundenservice der HÄVG erhalten kann. Jedem erstellten Multikennwort kann die Hausärztin oder der Hausarzt einen Personenkreis und eine individuelle Freigabestufe zuweisen.
Unterschieden wird dabei zwischen einem hohen Auskunftsgrad (Freigabestufe 1) und einem niedrigen Auskunftsgrad (Freigabestufe 2). Bei diesem werden Auskünfte zu Patienten- und Gesundheitsdaten gegeben, bei Freigabestufe 1 erhält der Nachfragende darüber hinaus auch Auskünfte zu Honorar- und Geschäftsdaten, sowie über die Mitgliedschaft des Arztes /der Ärztin im Hausärzteverband.
Geht das Beratungskennwort verloren, hat der Nutzer oder die Nutzerin zwei Möglichkeiten an ein neues Masterkennwort zu kommen. Es kann entweder telefonisch oder schriftlich beim Kundenservice der HÄVG angefordert werden.
Die Erzeugung des neuen Beratungskennwortes erfolgt dann per Zufallsgenerator. Dieses wird anschließend per Post an die bei der HÄVG hinterlegte Anschrift versendet. Auch hier sind die Nutzer des Arztportals im Vorteil: Hier können sie jederzeit das hinterlegte Beratungskennwort einsehen und auf Wunsch ändern. Anders als über den Postweg ist hier das geänderte Kennwort sofort sichtbar und kann direkt genutzt werden.
red