Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) sieht für Erenumab in der Indikation erwachsene Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt, einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
Für diese Teilpopulation des zugelassenen Anwendungsgebiets von Erenumab hatte der pharmazeutische Unternehmer eine erneute Nutzenbewertung beantragt, nachdem die randomisierte doppelblinde Studie HER-MES bei ähnlicher Effektivität von Erenumab gegenüber Topiramat auf eine klinisch relevante Vermeidung von Nebenwirkungen hingewiesen hatte.
Die AkdÄ merkt an, dass die Studie relevante Unsicherheiten hinsichtlich des Designs zeigt.
Erenumab war 2018 zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens vier Migränetagen pro Monat zugelassen worden. Im Rahmen der Erstbewertung hatte der G-BA nur für diejenigen Betroffenen, für die nur noch eine Therapie mit “Best Supportive Care” infrage kommt, einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Erenumab gesehen.