Seit seiner Einführung im Jahr 1989 litt der Check-up 35 unter seiner schmalspurig auf die Risikofaktoren Cholesterin und Blutzucker im Serum sowie Urinsediment (Harnstreifentest) beschränkten Labordiagnostik. Um sein Image bei den Patienten aufzupolieren, ergänzten viele Ärzte weitere, oft sinnvolle Parameter wie Gamma-GT, Kreatinin oder TSH. Von unterschiedlichen Seiten wurde der Mythos gepflegt, der Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung bestehe jährlich, obwohl er von Anfang an nur alle zwei – jetzt alle drei – Kalenderjahre bestand bzw. besteht.
Am 1. Juli 2019 hat die Gesundheitsuntersuchung nun ein neues Gesicht bekommen. Die GKV übernimmt eine einmalige Untersuchung zwischen dem 18. und dem 35. Geburtstag und entspricht damit dem Wunsch vieler junger Menschen, die wissen wollen, “ob alles okay ist”. Andererseits wird der Anspruch der GKV-Patienten ab 35 Jahren auf alle drei Jahre reduziert und damit vom alle zwei Jahre möglichen Hautkrebsscreening entkoppelt.
Ein daraus resultierendes Anspruchsdenken der Patienten zurückzudrängen, kostete und kostet uns Hausärzte viel Geduld, Überredungskunst und manche nur “sicherheitshalber” durchgeführte Untersuchungen – was angesichts der Verknappung der Ressource Hausarzt problematisch ist.
Inhalt der neuen Gesundheitsuntersuchung
Wie in der aktuellen Version der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie vom 19. Juli 2018 nachzulesen ist, umfasst die neue Gesundheitsuntersuchung folgende Leistungen:
- Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des Risikoprofils
- Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus)
- Blutuntersuchung: Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyzeride) und Nüchternplasmaglukose
- Urinuntersuchung auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit (Harnstreifentest)
- Bei Versicherten unter 35 Jahren sind Blut- und Urinuntersuchung nur fakultativ
- Überprüfung des Impfstatus
- Beratung des Versicherten über das Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen und Erörterung über die möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung, Erörterung des individuellen Risikoprofils, Hilfen zum Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen, Motivierung zur Nachimpfung in Abhängigkeit vom Impfstatus, Aufklärung über Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und über mögliche Risiken auf Grundlage der in der Anamnese erfragten familiären Krebsbelastungen
- Ggf. Einleitung weiterer Diagnostik und Therapie
- Dokumentation von Anamnese, Untersuchung und Therapieempfehlungen
- Ggf. ärztliche Bescheinigung über die Präventionsempfehlung (Vordruck)
Die Gesundheitsuntersuchung umfasst also einen umfangreichen und zeitintensiven Maßnahmenkatalog. Neu ist insbesondere der Check des Impfstatus des Patienten. Ebenfalls neu ist ein Formular “Empfehlung zur verhaltensbezogenen Primärprävention” (Muster 36), mit dem niedergelassene Ärzte Präventionsleistungen empfehlen und Patienten diese Empfehlung bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Handlungsfelder sind hier insbesondere Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum.