Das neue Disease-Management-Programm (DMP) für Patienten mit schweren Depressionen schmeichelt Hausärzten in ihrer Rolle als Koordinatoren zwar – eine daran geknüpfte Fortbildungspflicht jedoch macht die Anerkennung zunichte. Ein “absolutes Unding” nannte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, die neue Verpflichtung vor dem Hintergrund der strukturierten Weiterbildung in seinem Bericht zur Lage, mit dem er Ende September den 40. Deutschen Hausärztetag in Berlin eröffnet hat. In einem entsprechenden Beschluss haben sich die 120 Delegierten schließlich gegen die Tendenz gestemmt, “immer neue diagnosespezifische abrechnungsrelevante Fortbildungsverpflichtungen einzuführen”.
Der Ärger um das jüngste DMP macht nicht zuletzt deutlich, wie wichtig die Präsenz des Hausärzteverbands – gerade bei der hohen Schlagzahl der Spahn’schen Gesetzgebung, an die Weigeldt einmal mehr erinnerte – auch in der Politik ist. Im August hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen für das DMP Depression beschlossen (“Der Hausarzt” 16/19). Zunächst hätten GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Einschreibung und Koordination bei den Psychiatern ansiedeln wollen, berichtete Weigeldt. “Hier hat der Deutsche Hausärzteverband erfolgreich einschreiten können.”
Periode des Übergangs eingeleitet
Um solchen Vorstößen auch künftig stark begegnen zu können, haben die Delegierten turnusmäßig ihren neuen Vorstand gewählt – und auf Kontinuität gesetzt (s. rechts). Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt wurde mit 75 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt; es war kein Gegenkandidat angetreten. Mit tosendem Applaus wurden darüber hinaus neue Gesichter im Vorstand begrüßt: Anke Richter-Scheer als dritte Stellvertreterin sowie Dr. Ulf Zitterbart und Dr. Leonor Heinz als Beisitzer. “Der neue Bundesvorstand verfügt über eine erfolgversprechende Mischung aus großer gesundheitspolitischer Erfahrung und zeitgemäßen Ideen”, lobte Weigeldt nach der Wahl. Nicht zuletzt erreichte der Verband damit das selbstgesteckte Ziel, die Zahl der Frauen im Vorstand auf mindestens drei zu steigern sowie einen hausärztlich tätigen Internisten vertreten zu sehen (“Der Hausarzt” 14/19).
Explizit betonte Weigeldt, dass es nun darum gehe, eine “Periode des Übergangs” einzuleiten, die auch nicht die vollen vier Jahre Amtszeit dauern müsse, wie er vor den Delegierten hervorhob. Für ihn sei seine neue Amtszeit – die insgesamt fünfte – “mit Sicherheit” seine letzte, betonte er gegenüber “Der Hausarzt” (s. Podcast-Tipp).
Faire Kassen-Wahl-Gesetz hält auf Trab
Zunächst jedoch sieht Weigeldt allerhand konkrete Aufgaben für den Verband. So gehe es etwa darum, das Ziel eines freiwilligen Primärarztsystems in der Hand der Hausärzte zu behalten. “Überlegungen, die Hausarzt-zentrierte Versorgung (HZV) in das kollektivvertragliche System zu überführen, erteilen wir eine klare Absage”, wies er Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu einem Wahltarif für Versicherte scharf zurück.
Auch das Faire-Kassenwahl-Gesetz (FKG), das sich die Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) vornimmt, wird den Vorstand beschäftigen. Sowohl zur HZV als auch zum FKG sind entsprechende Beschlüsse gefallen. Kurz vor Redaktionsschluss hatte Gesundheits-Staatssekretär Dr. Thomas Steffen eine “abgespeckte” Version des seit über sechs Monaten vorliegenden FKG-Referentenentwurfs angekündigt. Die Diskussion um Manipulationsversuche zu Diagnosekodierungen einiger Krankenkassen seien für Hausärzte damit noch nicht vom Tisch, betonte Weigeldt. Sein neues Team werde weiter aufmerksam sein.